Fachweiterbildung für den Operationsdienst
Die Fachweiterbildung für den Operationsdienst soll Pflegefachkräfte zur situationsgerechten und selbständigen Pflege und Begleitung von Patienten vor, während und nach Operationen befähigen. Aus diesem Grunde bieten wir sowohl unseren internen als auch externen Pflegekräften die Möglichkeit, diese Weiterbildung an unserer Weiterbildungsstätte zu absolvieren.
Zielsetzung der Weiterbildung
Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und (Kinder) Krankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und (Kinder) Krankenpfleger für den Operationsdienst soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungssituationen vermitteln, deren Gesundheit aktuell oder potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen, wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.
Pflegepädagogisches Konzept
Da die Weiterbildung für den Operationsdienst ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leistet, beruht die Zielsetzung der Weiterbildungsstätte in der Förderung von Teilnehmern bzgl. des beruflichen Selbstverständnisses und in der Förderung der beruflichen Handlungskompetenz. Traditionelle und neue Handlungsmöglichkeiten des Berufes sollen kritisch bewertet und angemessen angewendet werden.
Der theoretische und praktische Unterricht folgt dem Prinzip der Erwachsenenbildung und der themenzentrierten Weiterbildung. Er wird von Experten aus Pflege, Medizin, Recht, Betriebswirtschaft, Hygiene, Psychologie sowie von Pflegewissenschaftlern und Pflegepädagogen gestaltet.
Lernbereiche und Module
Mit der Aktualisierung der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung NRW vom 12. Dezember 2008 sind alle Themen der Weiterbildung und die damit zu erzielenden beruflichen Handlungskompetenzen in vier Lernbereiche zusammengefasst und diese in elf Modulen gegliedert.
Ein Modul beschreibt eine in sich abgeschlossene Lerneinheit. Es bezeichnet eine zeitlich, räumlich und inhaltlich von der Weiterbildung vorgegebene Unterrichtsveranstaltung, die theoretischen Unterricht, praktische Anteile und Selbststudium beinhaltet und mit einer Lernerfolgsüberprüfung abgeschlossen wird.
Lernbereich 1 Fallsteuerung
Modul 1.1 Beziehungsgestaltung
Modul 1.2 Patientenmanagement
Lernbereich 2 Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen
Modul 2.1 Professionelles Handeln im Aufgabenbereich der Springertätigkeit
Modul 2.2 Professionelles Handeln im Aufgabenbereich der Instrumentiertätigkeit
Modul 2.3 Pflegerisches Handeln in prä-, intra- und postoperative Versorgung bei spezifischen Gesundheitsproblemen
Modul 2.4 Notfallmanagement
Lernbereich 3 Prozessteuerung
Modul 3.1 Projektmanagement
Modul 3.2 Personalführung und Anleitung
Modul 3.3 Arbeitsorganisation
Modul 3.4 Hygienemanagement (Technischer Sterilisationsassistent FK 1)
Lernbereich 4: Steuerung des eigenen Lernens
Modul 4.1 Eigene Lernwege gestalten
Zehn von elf Modulen werden mit einer Prüfung abgeschlossen und müssen bestanden werden. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden.
Lehrgangsverlauf
Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger, berufsbegleitender Lehrgang.
Dieser Lehrgang beginnt alle zwei Jahre zum 1. September in ungeraden Jahren (2017, 2019 usw.).
Theoretische Weiterbildung
Der Unterricht wird für zwei Jahre im Voraus in Form von Studienwochen geplant und umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Die Verteilung liegt zu Beginn des Lehrgangs vor. Der Unterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet um 15.45 Uhr.
Die Inhalte des Unterrichts umfassen die Themengebiete mit mindestens
- 280 Stunden allgemeine Grundlagen (z.B. Hygiene, Recht, Betriebswirtschaft, Wahrnehmung, Kommunikation, Medizin-Produkte-Gesetz, Geräte- und Materialkunde),
- 80 Stunden pflegerische Grundlagen (pflegewissenschaftliche Grundlagen, Qualitätsmanagement, Leistungserfassung, Pflegeorganisation),
- 240 Stunden pflegefachliche Grundlagen des Operationsdienstes,
- 120 Stunden medizinische Grundlagen
Praktische Weiterbildung
Während des Lehrgangs sind verschiedenen Einsätze in den unterschiedlichen, an der Weiterbildung beteiligten Operationsabteilungen vorgesehen, die über einen Einsatzplan geregelt werden. Für die Teilnahme an diesem Rotationsverfahren ist Mobilität der Teilnehmenden Voraussetzung.
Die praktische Weiterbildung unter Anleitung erfolgt mindestens in nachfolgend aufgeführten Bereichen:
- 400 Stunden Chirurgie inklusive Kinderchirurgie (Visceral-, Gefäßchirurgie, Urologie, Gynäkologie),
- 400 Stunden in chirurgischen Einsatzbereichen (HNO, Augen, neuro-, Herz-, Thorax-Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie, Hand- sowie plastische Chirurgie),
- 300 Stunden Orthopädie / Unfallchirurgie,
- 120 Stunden alternative OP-Einrichtungen (ambulante operative Einrichtungen, präoperativer Bereich einschließlich Anästhesie),
- 80 Stunden weitere Einsätze im OP Dienst
Prüfungen
Die Teilnehmer absolvieren zehn Modulprüfungen und zum Ende des Lehrgangs eine praktische und eine mündliche Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Modulprüfungen fließen mit 50% in das Gesamtergebnis ein.
Urlaubs- und Fehlzeitenregelung
Die Urlaubszeiten werden für die Dauer des jeweiligen Lehrgangs durch die Weiterbildungsstätte fest geplant.
Es sind maximal 10% Fehlzeit in der theoretischen und praktischen Weiterbildungszeit zulässig.
Zugangsvoraussetzungen nach § 4 WeiV-OP
Die Zulassung zur Weiterbildung ist nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt und bedingt
- eine absolvierte Ausbildung zur Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflegerin, zum Gesundheits- und (Kinder) Krankenpfleger sowie
- die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflegerin, Gesundheits- und (Kinder) Krankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz zu führen.
Eine längere Tätigkeit in einer operativen Einheit ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Der Antrag auf Zulassung ist an die Leitung der Weiterbildungsstätte zu richten.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Bewerbungsschreiben und Lebenslauf
- Kopie des Zeugnisses des Krankenpflegeexamens (nicht beglaubigt)
- Kopie über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (nicht beglaubigt)
- ein Lichtbild
Weitere Informationen erhalten Sie über das Referat für Fort- und Weiterbildung am St.-Johannes-Hospital.
Der nächste Lehrgang der Fachweiterbildung für den Operationsdienst startet am 02. Mai 2020.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Jutta Menke
Telefon: 0231 1843-31261
jutta.menke@joho-Dortmund.de
und
Annette Hipler
Telefon: 0231 1843-31265
annette.hipler@joho-dortmund.de